Wohin mit den ganzen Autos? Das ist ja nicht nur ein Problem im inneren Stadtgebiet, wo freie Stellplätze Mangelware sind. Das betrifft auch die Ortsteile am Stadtrand, wenn dort einmal größere Feste, Fußballspiele und andere Veranstaltungen stattfinden. Ein Haufen Leute kommt dann mit dem Auto. Und dann stehen die Dorfstraßen voll. Die ehemalige CDU-Stadträtin Sigrun Seidel hatte da eine Idee, die auch die Stadtverwaltung gar nicht so falsch findet. Am 21. Mai war sie Thema in der Ratsversammlung.

Die Rede dazu wollte eigentlich CDU-Stadträtin Dr. Sabine Heymamn halten, die aber war aus familiären Gründen verhindert, sodass ihr Fraktionskollege Andreas Schultz die Rede hielt. Darin ging es schlicht um die Frage, ob die oft riesigen Parkplätze an Einkaufszentren außerhalb der Öffnungszeiten nicht auch als Stellplätze für die Anwohner genutzt werden könnten. Mit entsprechenden Parkgebühren. Ausprobiert hat man das schon in Düsseldorf. Dort scheint es sogar zu funktionieren.

„Die teils großen Parkplätze stehen insbesondere an Sonntagen und ab Ladenschluss leer. Gerade in den Abendstunden und an den Sonntagen kommen Wohnquartiere bzgl. der Parkplatzsituation in Bedrängnis, wenn durch einen Veranstaltungsort zusätzliche Besucher ins Quartier per Kfz kommen. Man kann nicht darauf setzen, dass jeder Besucher die Möglichkeit des ÖPNV hat und nutzt. Es ist aber erforderlich, dass ggf. vorhandene Möglichkeiten der Abhilfe geprüft und genutzt werden“, begründete die CDU-Fraktion ihren Antrag, das Düsseldorfer Modell auch in Leipzig einzuführen.

„Besonders auffällig sind diese Situationen, wenn an Wochenenden in nahegelegenen Sporthallen Turniere stattfinden – größtenteils von und mit Schülern – und Betreuer und Eltern nicht wissen, wo sie für diese Zeit ihre Fahrzeuge abstellen sollen.“

Am Wochenende sind die Parkplätze an den Einkaufsmärkten zwar leer – aber es sind eben private Parkplätze, wo die Betreiber der Märkte bestimmen dürfen, wer da wann parken darf. Was dann ärgerliche Folgen hat, wie der CDU-Antrag feststellt: „Mittlerweile kommt es zu hohen Bußgeldzahlungen, weil die Angereisten in ihrer Not den benachbarten Supermarkt-Platz nutzen und die Betreiber per Video-Überwachung die Kennzeichen erfassen und danach Strafen erlassen, die teils im dreistelligen Bereich liegen.

Selbstverständlich erkennen wir an, dass es das gute Recht der Eigentümer der Flächen ist, über ihr Eigentum zu wachen und zu verfügen. Daher erfordert eine Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer entsprechende vertragliche Regelungen und ebenso eine finanzielle Entschädigung dafür.

Als Lösung bietet sich nun an, die Erfahrungen von Düsseldorf nachzunutzen und mit den einschlägigen Einzelhandelsunternehmen mithilfe des Einzelhandelsverbandes ins Gespräch zu kommen. Hier verbleibt zur Deckung des ggf. zusätzlichen Aufwandes eine entsprechend zu vereinbarende Parkgebühr beim Grundstückseigentümer.

Die Nutzung von Park-Apps favorisieren wir ausdrücklich, denn damit kann das Einziehen der Parkgebühr durch geringen technischen Aufwand erfolgen.“

Stadt will mit Betreibern reden

Schon vor der Ratsversammlung am 21. Mai hatte das Mobilitäts- und Tiefbauamt eine zustimmende Stellungnahme geschrieben. Man will den Vorschlag auf jeden Fall prüfen: „Tatsächlich ist das Feierabendparken eine geeignete Maßnahme, vorhandene aber temporär ungenutzte Stellplatzkapazitäten zu aktivieren, das Anliegen des Antrags wird daher ausdrücklich geteilt. Teilweise vermieten Einzelhandelsunternehmen in Leipzig auch bereits ihre Stellplätze.

Im Rahmen der Erarbeitung des Langfristkonzeptes Ruhender Verkehr wird daher u. a. mit geprüft, wie diese Maßnahme genutzt werden kann, um in Gebieten mit hohem Parkdruck eine Entlastung zu schaffen. Häufig gibt es jedoch Gründe, warum die Stellplätze temporär ungenutzt sind, wie z. B. Versicherungsschutz, Lärmemissionen oder andere bauordnungsrechtliche Themen. Verwaltungsseitig soll daher innerhalb der Prüfung erarbeitet werden, welche Möglichkeiten es gibt etwaige Hürden abzubauen bzw. die Verwaltungsakte hierfür zu reduzieren.

Unabhängig davon können Unternehmen natürlich selbst entscheiden, ob, wem und in welchem Umfang sie ihre Stellplätze zur Verfügung stellen und welche Gebühren oder Strafen sie dafür von den Nutzenden einfordern. Ziel der Stadtverwaltung ist es, im Rahmen der Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass die Stellplätze möglichst effizient genutzt werden.“

Und ein Datum nannte die Verwaltung auch, wann dieses Langfristkonzept vorgelegt werden soll: „Das Langfristkonzept Ruhender Verkehr, inkl. Maßnahmen soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 vorliegen.“

Weshalb Andreas Schultz dann auch gleich den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellte, da ja das Anliegen der CDU-Fraktion von der Verwaltung aufgenommen wurde. Ob es mit den Betreibern Leipziger Einkaufsmärkte auch umzusetzen ist, wird man dann wohl im Herbst erfahren. Dem Anliegen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes stimmten dann jedenfalls alle anwesenden Stadträtinnen und Stadträte zu.

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„Tatsächlich ist das Feierabendparken eine geeignete Maßnahme, vorhandene aber temporär ungenutzte Stellplatzkapazitäten zu aktivieren.”
Vor allem ist das “Feierabendparken” eine geegnete Maßnahme um noch mehr Karren ins Stadtgebiet zu lenken. Denn der im positiven Fall verwaiste Platz im öffentlichen Raum (ob am rechten Fahrbahnrand oder nicht) bleibt ja nicht leer auf Dauer.
Und “Das Langfristkonzept Ruhender Verkehr” liegt bestimmt in einem anderen Universum in der zweiten Jahreshälfte 2025 vor.

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