Am 21. Mai ging es – gleich nach der Entscheidung zum Rahmenplan für das Stadionumfeld – auch um den angekündigten Erbbaupachtvertrag für RB Leipzig auf dem Festgelände am Cottaweg. Beides hängt eng miteinander zusammen. Nur wenn die Parkpalette im Sportforum gebaut wird, um die notwendigen zusätzlichen Stellplätze für das Stadion zu sichern, kann die Baulasteintragung gelöscht werden, die RB Leipzig die Nutzung des Festgeländes als Parkplatz bei Fußballspiele zusichert. Aber dafür will RB hier künftig sein Trainingsgelände erweitern. Logische Folge: Wohin geht dann die Kleinmesse?

In der Vorlage für einen Erbbaupachtvertrag, der RB Leipzig die künftige Nutzung des Festgeländes am Cottaweg zusichern soll, hatten Stadt und Fußballclub zugesichert, gemeinsam nach einem neuen, zentral gelegenen Gelände zu suchen, wo die Kleinmesse künftig einen neuen Standort finden soll. Ziel gesetzt für eine Lösung hatten sie mit dem Jahr 2032. So lange würde RB Leipzig dann auch zusichern, dass das Festgelände am Cottaweg weiter für die Kleinmesse zur Verfügung stünde.

Stoff für jede Menge Streit. Und insbesondere die Linksfraktion sah dabei noch langer nicht gesichert, dass die Kleinmesse dann ab 2032 tatsächlich gesichert wäre. Weshalb sie beantragte, eine Klausel in den Erbbauvertrag einzufügen, die der Stadt ein Rücktrittsrecht sichern sollte, wenn bis 2032 kein attraktives Ersatzgelände für die Kleinmesse gefunden werden sollte.

Franziska Riekewald, die den Antrag für die Linksfraktion begründete, betonte den notwendigen Druck auch für den Bundesligisten RB Leipzig, sich bei der Suche nach einem neuen Standort für die Kleinmesse wirklich anzustrengen. Und in der Klausel sah sie eine wichtige Absicherung für die Stadt, dass der Club bei der Standortsuche wirklich mitzieht.

Herr Sven Morlok (Freie Fraktion/FDP) im Leipziger Stadtrat am 21.05.25. Foto: Jan Kaefer
Sven Morlok (Freie Fraktion/FDP) im Leipziger Stadtrat am 21.05.25. Foto: Jan Kaefer

Für schwierig hielt hingegen FDP-Stadtrat Sven Morlok diese Klausel. Und äußerte deutliche Befürchtungen, dass RB Leipzig den Erbbauvertrag dann nicht würde unterzeichnen wollen. Bedenken, die auch OBM Burkhard Jung teilte.

Wobei Franziska Riekewald natürlich recht hat, wenn sie auch den Veranstaltern der Kleinmesse zubilligt, dass sie wissen wollen, ob und wo es für sie weiter geht.

Und Kristina Weyh für die Grünen sah eigentlich noch viel mehr zeitlichen Druck in der Suche nach einem neuen Standort. Das Jahr 2032 war ihr viel zu weit weg. Weshalb die Grünen in einem Änderungsantrag nicht nur das Rücktrittsrecht, das die Linksfraktion formuliert hatte, übernahmen, sondern für die Suche nach einem neuen Festgelände das Jahr 2028 zum Ziel setzten.

Frau Kristina Weyh (Bündnis 90/Die Grünen) im Leipziger Stadtrat am 21.05.25. Foto: Jan Kaefer
Kristina Weyh (Bündnis 90/Die Grünen) im Leipziger Stadtrat am 21.05.25. Foto: Jan Kaefer

„Der Erbbaurechtsvertrag wird um ein Rücktrittsrecht für die Stadt Leipzig ergänzt. Die Stadt kann bis zum 30.06.2028 von dem Vertrag zurücktreten, falls vor Inkrafttreten des Erbbaurechts für die Red Bull Betriebsanlagen GmbH keine geeignete Ersatzfläche für die Kleinmesse und andere Stadtfeste hergestellt wurde.

Die Fläche soll mindestens 2,5 Hektar groß, zentral gelegen, gut an den ÖPNV angebunden, barrierefrei für Marktereignisse nutzbar sein sowie über die geeignete Erschließung verfügen (inklusive Medien- und Wasseranschlüsse)“, formulierte der Antrag der Grünen das Anliegen. „Über die Ausübung des Rücktrittsrechts entscheidet der Stadtrat spätestens bis zum 31.12.2027. Dazu ist dem Stadtrat eine Beschlussvorlage durch den Oberbürgermeister vorzulegen.“

Was auch den Druck auf die Verwaltung erhöht, ihrerseits die Anstrengungen auf der Suche nach einem Ersatzgelände zu verstärken.

Letztlich sollten beide Vertragspartner höchstes Interesse daran haben, für die Kleinmesse einen neuen Platz zu finden. Inzwischen sind beider Interessen auf dem Sportforum aufs engste verknüpft. Mit der Abstimmung zum Rahmenplan für das Stadiongelände hat der Stadtrat ja auch bestätigt, dass das Parkhaus an der Arena gebaut wird. Je schneller es steht, umso eher wird der Parkdruck vom Cottaweg genommen, sodass bei Fußballspielen auch die Kleinmesse nicht mehr weichen muss.

Aber da der Vorschlag der Grünen erst kurz vor der Ratsversammlung einging, gab es dann noch eine kleine, aber notwendige Beratungspause für die Ratsfraktionen, bei der alle noch für sich klären konnten, ob sie nun nur der Vorlage der Stadt zustimmen würden, für die Burkhard Jung geworben hatte. Oder sich trauten, doch ein Rücktrittsrecht in den Erbbaupachtvertrag zu scheriben.

Das Ergebnis war dann recht deutlich. Zwar bekam der Linke-Antrag mit 26:33 Stimmen keine Mehrheit. Dennoch war Franziska Riekewald hinterher froh, denn der Grünen-Antrag, der das Rücktrittsrecht übernommen hatte, bekam mit 33:24 Stimmen die nötige Mehrheit.

Die Fraktionsvorsitzende von Die Linke im Stadtrat zu Leipzig sagte hinterher: „Wir freuen uns, dass auf unsere Initiative hin ein Rücktrittsrecht in den Erbbaupachtvertrag beschlossen wurde. Nun ist die Stadt in der Pflicht, alles dafür zu tun, eine gute Alternative für die Kleinmesse zu finden. Damit der Stadtrat bis zum Ende 2027 entscheiden kann, ob er von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen will oder das (hoffentlich) nicht notwendig ist.“

Mit dieser klaren Vorgabe kam dann die Vorlage der Stadt zum Erbbauvertrag zur Abstimmung und erhielt dann mit 58:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen eine aussagekräftige Mehrheit. Jetzt kann man gespannt sein, ob RB Leipzig die Rücktrittsklausel akzeptiert. Denn eigentlich verstärkt sie ja nur das Versprechen beider Vertragsparteien, sich bei der Suche nach einem attraktiven neuen Standort für die Kleinmesse jetzt richtig ins Zeug zu legen.

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